DTSA Apnoe ****
VDST-Apnoetaucher*** *(AT4, Apnoe- Sicherungstaucher), CMAS****
DTSA****-Taucher sind in Theorie und vorrangig in der Praxis zum Apnoe-Sicherungstaucher ausgebildet worden und sind somit in der Lage, Apnoetauchgänge mit gehobenem Leistungsniveau zuverlässig absichern zu können. Um dies zu gewährleisten, wird auch von ihnen eine entsprechende sportliche Leistungsfähigkeit erwartet.
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Gültige Tauchtauglichkeit
- Mitglied im VDST
- DTSA***
- SK Apnoe 1
- SK Apnoe 2
- HLW- Kurs oder Seminar Medizin Praxis nicht Älter als 1 Jahr
Anzahl der Pflichttauchgänge
- 20 Apnoetauchgänge auf 25 m Tiefe
Ausbildung
Theoretischer Teil
- Sicherheitsaspekte und Sicherungstechniken für fortgeschrittenes Tieftauchen im Freigewässer
- Sicherheitsaspekte und Sicherungstechniken für fortgeschrittenes Zeit- und Streckentauchen im Schwimmbad
- Sicherheitsausrüstung
- Fortgeschrittene Sicherheitsregeln für Apnoetauchgänge jenseits der bis DTSA Apnoe*** gültigen Sicherheitsregeln
- Atemtechniken
- Ablauforganisation, Briefing, Zeichen und Kommunikation
- Tauchgangsvorbereitung
- Aufgaben und Verantwortung des Sicherungstauchers
- Hilfemaßnahmen / Notfallmaßnahmen bei Blackout und Anzeichen von Bewußtseinsbeeinträchtigung
- Erste–Hilfe-Maßnahmen
- Tauchmedizin
Praktischer Teil mit ABC-Ausrüstung
- 0.1 Zeittauchen 3:30 Minuten
- 0.2 Intervalle: 4 x Zeittauchen á 2:30 Minuten mit 30-40 Sekunden Pause zwischen den Tauchgängen
- 0.3 Sicherung eines Zeittauchversuchs
- 0.3.1 Tauchgangsplanung und Absprache
- 0.3.2 Sicherung während des Tauchgangs inkl. Zwerchfellbeobachtung und Beobachtung nach dem Auftauchen
- 0.4 Rettungsübung Zeittauchen
- 0.4.1 Hilfemaßnahmen bei einem Blackout im Wasser
- 0.4.2 Verunfallten aus dem Wasser bringen
- 0.4.3 Wiederbelebung / Rettungskette
- 0.5 75 Meter Streckentauchen mit Flossen
- 0.6 Intervalle: 6 x 50 m Streckentauchen mit maximal 45 Sekunden Pause zwischen den Tauchgängen
- 0.7 Sicherung eines Streckentauchversuchs
- 0.7.1 Tauchgangsplanung und Absprache
- 0.7.2 Sicherung während des Tauchgangs und Beobachtung nach dem Auftauchen
- 0.8 Rettungsübung Streckentauchen
- 0.8.1 Hilfemaßnahmen bei einem Blackout im Wasser
- 0.8.2 Verunfallten aus dem Wasser bringen
- 1.0 Sicheres Antauchen einer Tiefe von 30-35 Meter
- 2.0 Intervalle: 4 x 20 m Tieftauchen mit einer Oberflächenpause von 45 bis maximal 60 Sekunden
- 3.0 Antauchen einer Tiefe von 20 Meter mit 1 Minute Pause in 20 m Tiefe
- 4.0 Antauchen einer Tiefe von 20 Meter mit einer Flosse oder ohne Flossen
- 5.0 Rettungsübung aus 20 Meter
- 5.1 Transportieren eines „bewusstlosen“ Apnoetauchers aus 20 m zur Oberfläche
- Stabilisierung und Notfallmaßnahmen an der Boje
Ausführungsregeln
- Das Zeit- und Streckentauchen muss im Schwimmbad oder unter schwimmbadähnlichen Bedingungen stattfinden
- Das Tieftauchen muss an einer Boje im Freigewässer stattfinden.
- Das Ziehen am Seil (Free Immersion) ist bei Tieftauchübungen nicht gestattet
- Wenn der Übende die Tieftauchübung mit Monoflossen durchführt, muss auch die Rettungsübung mit Monoflossen durchgeführt werden
Grundsätzliches
- Hyperventilation ist bei allen Übungen unzulässig.
- Der Bewerber muss nach jeder Übung selbstständig seine Tauchmaske abnehmen und seinen Namen nennen können
- Die Sichtbedingungen müssen eine Absicherung ohne Risiko ermöglichen
- Für tiefere Apnoetauchgänge wird das Hilfsmittel „Lanyard“ zur Absicherung des Tauchers benutzt
Zeittauchen
- Nach dem Erreichen einer neuen persönlichen Bestzeit, ist dies erst mehrmals zu bestätigen, bis sie bei weiteren Versuchen um max. 15 s überschritten werden darf. Dies gilt für Leistungen ab Prüfungsniveau von DTSA ****
- Der Sichernde muss einen sicheren Stand haben
- Zeittauchen ist an der Oberfläche durchzuführen
Streckentauchen
- Nach dem Erreichen einer neuen persönlichen Bestzeit, ist dies erst mehrmals zu bestätigen, bis sie bei weiteren Versuchen um max. 5 m überschritten werden darf. Dies gilt für Leistungen ab Prüfungsniveau von DTSA ****
Tieftauchen
- Nach dem Erreichen einer neuen persönlichen Bestzeit, ist dies erst mehrmals zu bestätigen, bis sie bei weiteren Versuchen um max. 3 m überschritten werden darf. Dies gilt für Leistungen ab Prüfungsniveau von DTSA ****
- Der Tarierung muss so gewählt sein, dass der Übende ab der Hälfte der Tauchtiefe, mind. ab 10 m Auftrieb hat (selbstständig auftreibt)
- Bei Tiefen größer als 25 m wird eine Gruppengröße von 3 Tauchern, die alle eine der Tiefe angepassten Leistungszustand vorausgesetzt!
Termin
- Ausbildung nach Absprache
Zeitlicher Rahmen
Theorie
Praxis
- 10 – 20 Schwimmbadeinheiten, je nach Trainingszustand
- 15 – 30 Tauchgänge im Freigewässer, je nach Trainingszustand
Ort
- Bürgerhaus Frei-Weinheim oder nach Absprache
- Rheinwelle zu den Trainingszeiten
- Tauchturm Siegburg
- Freigewässer z.B: Gewässer in Deutschland mit entsprechender Tiefe, Kas (Türkei) und andere
Kosten
- Siehe Finanzordnung
- Eigene vollständige Apnoe Ausrüstung
- Eintritte in den Tauchturm und Fahrtkosten sind Eigenanteil
- Eintritte und Fahrtkosten sind Eigenanteil