Die Inzidenzen gehen durch die Decke, die Wahrscheinlichkeit, sich (auch mit Impfung) mit Corona zu infizieren steigt. Wie sieht es für Taucher nach einer überstandenen Corona-Infektion aus?
Die TTU erlischt sofort und kann bei einfachem Verlauf der Covid-Erkrankung ab einem Monat (nach Ende der Krankheit) neu erteilt werden. Die Untersuchungen sind die Üblichen nach dem GTÜM-Schema. Bei schwerem Verlauf (jeder Verlauf mit Sauerstoff-Bedarf oder Krankenhausaufenthalt) gelten mind. 3 Monate Abstand bis zur TTU, da muss je nach Befund im Krankenhaus auch eine Kontrolle der schwer befallenen Organe ärztlich erwogen werden.
Die Frage nach Schwimmbadtraining ist kniffelig. Das geht ja formal auch ohne TTU. Klare Empfehlungen gibt es nicht. Unser LVST-Tauchmediziner Dr. Ulrich Döhner ist der Meinung, dass nach jeder Covid-Erkrankung mit Symptomen eine EKG-Kontrolle des Herzens sinnvoll ist und zwar vor dem Training im Wasser, da Herzrhythmusstörungen (z. B. durch das Long-QT Syndrom, eine seltene, aber potenziell lebensgefährliche Störung der elektrischen Erregungsbildung und -leitung im Herzmuskel, die zum plötzlichen Herztod führen kann) hierbei tragisch wären.
Das deckt sich mit der einhelligen Meinung der Referenten (Dr. Karl-Heinz Schmitz und Prof. Andreas Koch), die am Wochenende auf dem Seminar „Tauchmedizin“ des TSV NRW zu diesem Thema informiert haben:
Frühestens 4 Wochen nach vollständiger Genesung bei mildem oder asymptomatischem (keine Krankheitszeichen!) Verlauf kann eine neue TTU erfolgen.
Lag kein milder Verlauf vor, sollte man nach der Genesung lediglich moderaten Ausdauersport betreiben (Keine Apnoe-Übungen, kein Schnellkraft-Training!).
Unser VDST Medizinausbilder Frank Gruber sieht außerdem die Problematik, dass im Training (z. B. im Schwimmbad) Dritte (Trainer, Verein…) in einer „Mit-Haftung“ sind. Letztlich liegt die operative Verantwortung beim Trainer/Tauchlehrer vor Ort, der die Entscheidungsbefugnis für die ganze Gruppe (Absage des Trainings je nach lokaler Lage) und für einzelne Sportler hat (subjektive Einschätzung der tagesaktuellen Fitness, ggf. bis Ausschluss). Jeder Taucher trägt selbst die Verantwortung für seine eigene Gesundheit und sollte diese nicht auf seine Trainer abwälzen. Deswegen sollte sich jede genesene Person (auch bei mildem Verlauf) im eigenen Interesse einer TTU (nach GTÜM) unterziehen, bevor sie wieder ins Training einsteigt. Es sind eben nicht nur die schweren Verläufe, die Long-Covid und auch Post-Covid nach sich ziehen und somit besteht ein erhöhtes Risiko, einen medizinischen Notfall im Training zu provozieren! Und deshalb ist es durchaus zulässig, wenn die Vereine auch beim Schwimmbadtraining auf eine gültige TTU bestehen.