AK Herz-Lungen-Wiederbelebung

GDL CPR (Cardiopulmonary Resuscitation)/
AK Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)

 

Der Bewerber soll in Theorie und Praxis in Bezug auf Notfälle insbesondere beim Sporttauchen ausgebildet werden.

 

 

Der Taucher soll:

  • Eigene Gefahren erkennen und die Notwendigkeit eines Eigenschutz beurteilen und umsetzen können
  • lebensbedrohliche Zustände unmittelbar erkennen
  • den Begriff Überlebungskette kennen und einen Notruf absetzen können
  • die Feststellung der Bewusstseinslage beherrschendie Kontrolle der Atmung sicher durchführen und beurteilen können
  • bei Spontanatmung die Seitenlage und bei Atemstillstand die Herz-Lungen-Wiederbelebung sicher durchführen können unter Berücksichtigung auch eines Ertrinkungs-bzw. Tauchunfalles
  • weiter Versorgungs- und Basismaßnahmen kennen
  • einen automatisierten externen Defibrilator (AED) in die HLW einbinden können
  • Grundlagen der Sauerstoffbehandlung und Sauerstoffsysteme beim Tauchunfall kennen

 

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 14 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich.
  • Ausbildungsstufe: Es wird kein Brevet vorausgesetzt. Der Kurs ist Voraussetzung für das DTSA**, wird aber bereits ergänzend zum DTSA* empfohlen.
  • Anzahl der Pflichttauchgänge: keine
  • Sonstiges: Es sollten im Tauchtheorieunterricht bereits medizinische Grundlagen geschaffen worden sein und der Tauchunfall angesprochen worden sein, um ein Verständnis für die HLW zu bewirken.

Theoretischer Teil

Lehrinhalte:

  • Grundlagen der Anatomie und Physiologie des Kreislaufs und der Atmung
  • Bedeutung der sofortigen Einleitung von Erstmaßnahmen in Notfallsituationen
  • Beurteilung von Notfallpatienten und Feststellen von Bewußtlosigkeit und Atemstillstand als mögliche Zeichen eines Herz-Kreislauf-Stillstandes
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen und Reanimation, Ablauf
  • Einbindung des automatisierten externen Defibrillation (AED) in die Reanimation
  • Bedeutung des Einsatzes von Sauerstoffsystemen beim Tauchunfall
  • Stabile Seitenlage

unter Berücksichtigung der ERC/ GRC-Leitlinien zur Reanimation sowie der GTÜM- Leitlinie „Tauchunfall“ in der aktuellsten Fassung.

 

Praktischer Teil

Es sollten für jeden Teilnehmer mindestens 15 Minuten für das aktive Üben vorgesehen werden. Der gesamte Kurs umfasst so 4 Lerneinheiten und ist an einem halben Tag durchführbar.


Ausbilder-Schüler-Verhältnis: maximal 1 zu 6
An mehreren Stationen (je nach Zahl der Ausbilder und Übungspuppen) und in Kleingruppen werden von jedem Kursteilnehmer aktiv die folgenden Erste-Hilfe-Maßnahmen geübt.

  • Feststellen der Vitalfunktionen (Bewußtsein, Atmung)
  • Absetzen eines Notrufes
  • Seitenlage incl. Maßnahmen zum Wärmeerhalt
  • HLW
  • Einsatz des AED-Gerätes (obligatorisch in der Einbindung)
  • Demonstration des Einsatzes von Sauerstoffsystemen (soweit vorhanden)

 

Beurkundung
Nachweis über die Teilnahme an dem AK ist der offizielle VDST/GDL AK-Einkleber für den Tauchpass, die VDST/CMAS AK-Karte und eine German Diver Licence-Karte.

 

Zeitlicher Rahmen

  • Theorie und Praxis : ca 4h

 

Ort

  • Bürgerhaus Frei-Weinheim oder nach Absprache

 

Kosten

 

Anerkennung anderer Qualifikationen als Ersatz
Erste Hilfe-Ausbildung (9 LE) und Erste Hilfe-Fortbildung (9 LE) von Mitgliedsorganisationen der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH – ASB, DLRG, DRK, JUH & MHD) sowie von ermächtigten Stellen zur Ausbildung betrieblicher Ersthelfer (gemäß DGUV Grundsatz 304-001 und DGUV Vorschrift 1) werden als gleichwertige Qualifikation anerkannt, gleiches gilt für den Nachweis des Deutschen Rettungsschwimmabzeichen in den Stufen Bronze, Silber und Gold. In diesen Ausbildungen werden jedoch die Inhalte zur Reanimation bei Tauch-/Ertrinkungsunfall und Sauerstoffgabe beim Tauchunfall nicht thematisiert, so dass diese Inhalte individuell durch einen zur Ausbildung des AK HLW qualifizierten Tauchlehrers nachzuschulen sind.
Ebenso werden die VDST-Aufbaukurse Medizin-Praxis und Tauchsicherheit und Rettung als gleichwertige Qualifikation anerkannt.
Personen, die über eine sanitäts- oder rettungsdienstliche Ausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem Beruf des Gesundheitswesens verfügen, bekommen diese Qualifikation als Ersatzleistung anerkannt, sofern solche Personen mit medizinischer Qualifikation regelmäßig Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen oder sich in diesem Bereich anderweitig fortbilden. Ein Nachweis über die entsprechende Fortbildung hat vorzuliegen.

In Anlehnung an die Definition der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zählen folgende Personen zum Personenkreis bei denen Erste Hilfe zum Hauptberuf gehört:
„Personen mit sanitätsdienstlicher/rettungsdienstlicher Qualifikation sind insbesondere Rettungshelfer, Rettungssanitäter, Rettungsassistenten. Berufe des Gesundheitswesens sind insbesondere Krankenschwestern, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwestern, Kinderkrankenpfleger, Hebammen, Entbindungspfleger, Krankenpflegehelfer, Altenpfleger, Arzthelfer/Medizinsche Fachangestellte, Medizinische Bademeister, Physiotherapeuten, Schwesternhelfer, Pflegediensthelfer, Fachangestellte für Bäderbetriebe.
Approbierte Ärzte bzw. Zahnärzte können als aus- und fortgebildete Ersthelfer angesehen werden.“

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Flossenschwimmen, Apnoe, Tauchen
Mittwoch       18:45 Uhr bis 20:00 Uhr
Donnerstag  19:45 Uhr bis 21:00 Uhr
Treffpunkt im Foyer der Rheinwelle in Gau-Algesheim

Training in den Ferien:
Mittwoch       17:45 Uhr bis 20:00 Uhr

Schnuppertauchen: Infos hier

Yoga
Montag           18:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Treffpunkt im Bürgerhaus Frei-Weinheim

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