GDL Freediving Outdoor***** / DTSA Apnoe Tieftauchen****
VDST-Apnoetaucher T**** (ATT4),(Apnoe-Sicherungstaucher T)
Angehende VDST-Apnoetaucher S**** sollen in Theorie und vorrangig in der Praxis zum Apnoe-Sicherungstaucher ausgebildet werden und somit in der Lage sein, Apnoetauchgänge mit gehobenem Leistungsniveau zuverlässig absichern zu können. Um dies zu gewährleisten, wird auch von ihnen eine entsprechende sportliche Leistungsfähigkeit erwartet.
(GDL = German Diver Licence)
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- DTSA Apnoe T*** oder Nachweis eines äquivalenten Brevets
- SK Apnoe 2
- Anzahl der Pflichttauchgänge:
20 Hallenbadeinheiten Streckentauchen seit dem Logbucheintrag „DTSA Apnoe T*** beendet“
- AK HLW oder ein HLW-Kurs von Mitgliedsorganisationen der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (näheres siehe SK Ordnung –AK HLW), nicht älter als 1 Jahr, oder Seminar Medizin-Praxis, nicht älter als 1 Jahr
- Gültige Tauchtauglichkeit
Ausbildung
Theoretischer Teil
- Sicherheitsaspekte und Sicherungstechniken für fortgeschrittenes Zeit- und Tieftauchen im Freigewässer
- Sicherheitsausrüstung
- fortgeschrittene Sicherheitsregeln für Apnoetauchgänge jenseits der bis DTSA Apnoe T*** gültigen Sicherheitsregeln
- Atem- und Entspannungstechniken
- Ablauforganisation, Briefing, Zeichen und Kommunikation
- Tauchgangsvorbereitung
- Aufgaben und Verantwortung des Sicherungstauchers
- Hilfemaßnahmen/Notfallmaßnahmen bei Blackout und Anzeichen von Bewusstseinsbeeinträchtigung
- Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Tauchmedizin
Übungen & Übungstauchgänge (mit ABC-Ausrüstung):
- 0.1 3:30 Minuten Zeittauchen
- 0.2 Intervalle: 4 x Zeittauchen á 2:30 Minuten mit 30-40 Sekunden Pause zwischen den Tauchgängen
- 0.3 Sicherung eines Zeittauchversuchs
- 0.3.1. Tauchgangsplanung und Absprache
- 0.3.2 Sicherung während des Tauchgangs inkl. Zwerchfellbeobachtung und Beobachtung nach dem Auftauchen
- 0.4 Rettungsübung Zeittauchen
- 0.4.1 Hilfemaßnahmen bei einem Blackout im Wasser
- 0.4.2 Verunfallten aus dem Wasser bringen
- 0.4.3 Wiederbelebung / Rettungskette
- 0.5 Sicheres Antauchen einer Tiefe von 30-35 Meter
- 0.6 Intervalle: 4 x 20 m Tieftauchen mit einer Oberflächenpause von 45 bis maximal 60 Sekunden
- 0.7 Antauchen einer Tiefe von 20 Meter mit 1 Minute Pause in 20 m Tiefe
- 0.8 Antauchen einer Tiefe von 20 Meter mit einer Flosse oder ohne Flossen
- 0.9. Rettungsübung aus 20 Meter
- 0.9.1 Retten eines „bewusstlosen“ Apnoetauchers aus 20 m zur Oberfläche
- 0.9.2 Stabilisierung und Notfallmaßnahmen an der Boje
- 0.9.3 Verunfallten aus dem Wasser bringen
- 0.9.4 Wiederbelebung / Rettungskette
Ausführungsregeln:
Das Tieftauchen muss an einer Boje im Freiwasser stattfinden. Das Ziehen am Seil (Free Immersion) ist bei den Tieftauchübungen nicht gestattet. Bei der Intervallübung zum Tieftauchen beträgt die Oberflächenpause idealerweise 45 Sekunden, bei schwierigen Bedingungen bis max. 60 Sekunden. Entscheidet sich der Übenden, die Tieftauchübungen mit Monoflossen durchzuführen, muss auch Übung 0.9. (Rettung) einwandfrei mit Monoflosse absolviert werden. Übung 0.7 wird mit einer Duo-Flosse durchgeführt, Monoflossentaucher müssen diese Übung folglich ohne Flossen durchführen.
Grundsätzlich:
- Bewusste Hyperventilation ist bei allen Übungen unzulässig
- Der Bewerber soll nach jeder Übung selbstständig seine Tauchermaske abnehmen und seinen vollständigen Namen nennen
- Die Sichtbedingungen müssen dem Apnoe-Tauchlehrer eine Absicherung ohne Risiko ermöglichen
- Für tiefere Apnoetauchgänge wird das Hilfsmittel „Lanyard“ zur Absicherung des Tauchers dringend empfohlen
- Für den Sicherungstaucher werden Duo-Flossen klar empfohlen. Sichern mit Monoflosse erfordert viel Übung, um alle Sicherungsaufgaben einwandfrei zu beherrschen.
Zeittauchen:
- Zeittauchen ist an der Oberfläche durchzuführen
- Nach Erreichen einer neuen persönlichen Bestzeit ist diese erst mehrmals zu bestätigen, bis sie bei weiteren Versuchen um max.15 Sekunden überschritten werden darf. Dies gilt für alle Leistungen ab dem Prüfungsniveau von DTSA-Apnoe S****
- Der Sichernde muss einen sicheren Stand haben
Tieftauchen:
- Nach Erreichen einer neuen persönlichen Bestleistung ist diese mehrmals zu bestätigen, bis sie bei weiteren Versuchen um max. 3 m überschritten werden darf. Dies gilt für alle Leistungen ab dem Prüfungsniveau von DTSA-Apnoe T****
- Die Tarierung muss so gewählt sein, dass der Übende ab der Hälfte der Tauchtiefe, mindestens jedoch ab 15m, Auftrieb hat, d.h. selbständig auftreibt
- Bei Tiefen größer als 25 m wird eine Gruppengröße von 3 Tauchern, die alle eine der Tiefe angepassten Leistungsstand haben, dringend empfohlen
Beurkundung:
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem DTSA-Kurs ist ein offizieller VDST-Einkleber für den Tauchpass.
Ort
- Bürgerhaus Frei-Weinheim oder nach Absprache
- Rheinwelle zu den Trainingszeiten
- Tauchturm Monte Mare, Rheinbach
- Freigewässer z.B: Marxweiher, Steinbruch Diez, St. Leon-Rot
Kosten
- Siehe Finanzordnung
- Eigene ABC-Ausrüstung
- Eintritte in den Tauchturm und Fahrtkosten sind Eigenanteil
- Eintritte für Steinbruch Diez, St. Leon-Rot und Fahrtkosten sind Eigenanteil