Tauchen für den Naturschutz findet oftmals in geschützten oder besonders sensiblen Gewässern statt.
Der BFA verpflichtet alle Teilnehmer*innen des NABU/VDST-Spezialkurses und alle Taucher*innen, die an Veranstaltungen des BFA oder im Rahmen von “Tauchen für den Naturschutz teilnehmen” zu folgenden verbindlichen Ehrenkodex:
Wir sind Naturschützerinnen und Naturschützer und haben eine Vorbildwirkung!
- Alle Tauchgänge werden unter größtmöglicher Schonung von Pflanzen, Tieren, Boden und Gewässer und mit größtmöglicher Sorgfalt hinsichtlich der geschützten Güter (Avifauna) durchgeführt werden. Das bezieht sich auch auf die Erreichbarkeit eines Gewässers, u.a. werden nur vorhandene Wege und Einstiege genutzt.
- Wir nehmen Rücksicht auf Schutzzonen und Schutzzeiten, beispielsweise auf brütende Vögel oder laichende Amphibien und führen hier keine störenden Tauchgänge durch.
- Wir entnehmen nur so viele Pflanzen, wie für die Bestimmung oder das Anlegen von Herbarbelegen notwendig sind.
- Wir treffen Vorsichtsmaßnahmen, um eine Verschleppung von Neobiota zu verhindern. Alle Gerätschaften werden nach dem Einsatz in einem mit Neobiota belasteten Gebiet gereinigt.
- Es ist uns wichtig, dass unsere erhobenen Daten für den Seeschutz in Deutschland bereitgestellt werden. Dabei werden wir vertrauensvoll mit Seebesitzern, Pächtern und Umweltbehörden zusammenarbeiten. Wir informieren, wenn bekannt, dass wir den See betauchen werden und stellen allen Beteiligten unsere Daten zur Verfügung.
- Im Übrigen gelten auch für uns die – Verbandes Deutscher Sporttaucher e.V. und dessen Tauchregeln.
https://www.vdst.de/erleben/erlebniswelten/natursport-tauchen/#umwelt-leitlinien
Die Selbstverpflichtungserklärung gibt es hier auch als pdf.
Beschlossen am 14.05.2020